Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) sollte den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablösen und der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben.
Zur Reform der Europäischen Union beauftragten die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2001 einen Konvent (Europäischer Konvent) aus Parlamentariern und Regierungsvertretern unter der Leitung von Valéry Giscard d'Estaing mit der Ausarbeitung eines neuen Europavertrages. Dieser Entwurf eines Vertrages über eine Europäische Verfassung wurde im Sommer 2003 fertiggestellt, bis zum Sommer 2004 überarbeitet und am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Bevor die Verfassung in Kraft treten kann, muss sie in allen 25 Mitgliedsstaaten, teils durch eine Volksabstimmung, ratifiziert werden. Dieser Prozess hat einen schweren Dämpfer durch die Ablehnung der EU-Verfassung bei Volksabstimmungen in den Niederlanden und in Frankreich erhalten (siehe Artikel EU-Verfassung und Frankreich). Ob der Verfassungsvertrag in der vorliegenden Form in Kraft treten kann, ist daher offen. Nachdem nun auch das Vereinigte Königreich das Referendum über diese Verfassung abgesagt hat, wird es diese Form der Verfassung definitiv nicht mehr geben.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Internet auf einer eigens eingerichteten Homepage mit weiteren Informationsmaterialien, darunter auch den offiziellen Versionen in den 20 weiteren Sprachen der EU, verfügbar:
http://europa.eu.int/constitution/index_de.htm.